Der Elternbeirat wird von der Gesamtheit der wahlberechtigten Eltern im Rahmen einer Elternversammlung gewählt und arbeitet dann ehrenamtlich jeweils 2 Schuljahre in dieser Zusammensetzung.
Als formale Grundlage liegen dieser ‚offiziellen’ Elternarbeit das „Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“ mit den Art. 64 - 68 und in der „Schulordnung für die Gymnasien in Bayern“ (GSO) insbesondes die § 18 - 22 GSO zugrunde.
- Als Kernaufgaben des Elternbeirates gelten:
1. das Vertrauensverhältnis zwischen den Erziehungsberechtigten und den
Lehrern, die gemeinsam für die Erziehung und Bildung der Kinder
verantwortlich sind, zu vertiefen,
2. das Interesse und die Verantwortung der Erziehungsberechtigten für
die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu wahren und zu pflegen,
3. den Erziehungsberechtigten in besonderen Veranstaltungen
Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben,
4. Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten zu
beraten und gegenüber der Schulleitung zu vertreten
5. in den in der Schulordnung und den ergänzenden Bestimmungen
vorgesehenen Fällen beratend mitzuwirken.
(Dabei handelt es sich insbesondere um die Durchführung von
Studienfahrten, Schulskikursen und Schüleraustausch; die
Festsetzung unterrichtsfreier Tage oder die Einführung von
Schulversuchen, z.B. im Rahmen der MODUS 21-Maßnahmen).
Natürlich können sich auch andere engagierte Eltern, die nicht dem gewählten Elternbeirat angehören, an der Elternarbeit beteiligen!
Alle Eltern, denen ein ‚Schul-Thema’ am Herzen liegt, sind herzlich eingeladen, mit dem Elternbeirat in Kontakt zu treten!